Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Physio Loft Vienna
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vereinbarung und Durchführung von Behandlungsterminen sowie für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Rahmen von Physio Loft Vienna.
- Die AGB gelten insbesondere für physiotherapeutische, osteopathische und massagebezogene Leistungen sowie für ergänzende präventive Angebote.
- Die in den Räumlichkeiten von Physio Loft Vienna tätigen Therapeut:innen und sonstigen Fachpersonen üben ihre berufliche Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich aus.
- Der jeweilige Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen der Patientin beziehungsweise dem Patienten und der behandelnden selbstständigen Fachperson zustande. Voraussetzung für die Geltung dieser AGB ist, dass sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
- Die AGB gelten für Terminvereinbarungen über die Website, telefonisch, per E-Mail sowie persönlich vor Ort.
- Abweichende individuelle Vereinbarungen zwischen Patient:innen und behandelnden Fachpersonen haben Vorrang.
§ 2 Terminvereinbarung und Vertragsabschluss
- Behandlungstermine können über das Online-Buchungssystem Amelia auf der Website von Physio Loft Vienna, telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbart werden.
- Bei der Online-Buchung können Patient:innen eine bestimmte behandelnde Fachperson auswählen oder, sofern diese Möglichkeit angeboten wird, eine Fachperson entsprechend der Verfügbarkeit zugeteilt bekommen.
- Bei Buchungen ohne vorherige Auswahl einer bestimmten Fachperson wird den Patient:innen die behandelnde Fachperson spätestens mit der verbindlichen Terminbestätigung bekannt gegeben.
- Ein Behandlungstermin gilt als verbindlich vereinbart, sobald die Terminbuchung bestätigt wurde.
- Die Patient:innen verpflichten sich, bei der Terminvereinbarung vollständige und korrekte Kontaktdaten bekannt zu geben.
- Die behandelnde Fachperson ist berechtigt, Terminvereinbarungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, soweit keine gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
§ 3 Terminabsagen und Ausfallhonorar
- Vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich.
- Können Patient:innen einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist dieser rechtzeitig abzusagen.
- Eine kostenfreie Terminabsage muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungsbeginn und spätestens am vorhergehenden Werktag erfolgen.
- Als Werktage im Sinne dieser Regelung gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Praxisstandort.
- Terminabsagen können telefonisch oder per E-Mail direkt bei der jeweiligen behandelnden Fachperson erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Absage.
- Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen oder Nichterscheinen kann die behandelnde Fachperson ein Ausfallhonorar von bis zu 100 % des vereinbarten Behandlungshonorars verlangen, soweit ein entsprechender Vergütungsanspruch besteht.
- Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen und Einnahmen berücksichtigt, die durch eine anderweitige Vergabe des Termins erzielt wurden oder nach den gesetzlichen Bestimmungen anzurechnen sind.
- Bei nachgewiesener akuter Erkrankung kann die behandelnde Fachperson nach individueller Prüfung auf die Verrechnung des Ausfallhonorars verzichten.
- Bei wiederholten kurzfristigen Terminabsagen oder Nichterscheinen ist die behandelnde Fachperson berechtigt, weitere Terminvereinbarungen abzulehnen, soweit keine gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
§ 4 Verspätungen
- Patient:innen werden gebeten, pünktlich zu ihren vereinbarten Behandlungsterminen zu erscheinen.
- Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Behandlungszeit.
- Die Behandlung endet grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt, um nachfolgende Termine nicht zu beeinträchtigen.
- Die vereinbarte Vergütung bleibt bei einer durch die Patientin beziehungsweise den Patienten verursachten Verspätung grundsätzlich geschuldet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ersparte Aufwendungen und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Anrechnungen bleiben unberührt.
- Ist eine fachgerechte Behandlung aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich, kann die behandelnde Fachperson entscheiden, die Behandlung nicht mehr durchzuführen.
§ 5 Honorare und Zahlungsbedingungen
- Für die angebotenen Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der verbindlichen Terminvereinbarung bekannt gegebenen Honorare, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Honorare werden von den jeweiligen selbstständigen Fachpersonen eigenverantwortlich festgelegt und verrechnet.
- Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar durch die behandelnde Fachperson.
- Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach der Behandlung vor Ort in bar oder mittels Bankomat- beziehungsweise Kreditkarte, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Physio Loft Vienna behält sich vor, die auf der Website veröffentlichten Honorarinformationen grundsätzlich jährlich mit Wirkung zum 1. Jänner zu aktualisieren.
- Preisänderungen gelten für nach ihrem Inkrafttreten neu vereinbarte Termine. Bereits verbindlich vereinbarte Honorare bleiben unberührt, sofern keine rechtlich zulässige abweichende Vereinbarung besteht.
- Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche, zweckentsprechende und angemessene Betreibungskosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.
§ 6 Ärztliche Verordnung und Kostenerstattung
- Für physiotherapeutische Behandlungen zur Therapie von Schmerzen, Beschwerden, Verletzungen oder Erkrankungen ist grundsätzlich eine ärztliche Verordnung erforderlich, soweit gesetzlich vorgesehen.
- Rein präventive physiotherapeutische Leistungen können ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Patient:innen sind dafür verantwortlich, eine gegebenenfalls erforderliche ärztliche Verordnung rechtzeitig vorzulegen.
- Die behandelnden Fachpersonen sind selbstständig tätig. Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern erfolgt nur, soweit die jeweilige Fachperson dazu berechtigt ist und dies ausdrücklich angeboten wird.
- Patient:innen sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ihre Honorarnoten und erforderlichen Unterlagen bei ihrem Krankenversicherungsträger einzureichen.
- Eine vollständige oder teilweise Kostenerstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen kann nicht garantiert werden.
- Die Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Behandlungshonorars besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung erfolgt.
§ 7 Gesundheitliche Angaben und Mitwirkungspflichten
- Patient:innen sind verpflichtet, den behandelnden Fachpersonen alle für eine sichere und fachgerechte Behandlung relevanten gesundheitlichen Informationen nach bestem Wissen mitzuteilen.
- Dazu zählen insbesondere:
- Bestehende oder frühere Erkrankungen
- Operationen und Verletzungen
- Schwangerschaften
- Relevante Medikamente
- Allergien und Unverträglichkeiten
- Bekannte Kontraindikationen
- Akute Beschwerden
- Neu auftretende oder sich verändernde Symptome
- Patient:innen werden ersucht, Änderungen ihres Gesundheitszustands, die für die Behandlung relevant sein können, unverzüglich mitzuteilen.
- Die behandelnden Fachpersonen sind berechtigt, im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung erforderliche Rückfragen zu stellen und gegebenenfalls eine ärztliche Abklärung zu empfehlen.
- Die Patient:innen wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Behandlung mit. Die Durchführung therapeutischer Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der erforderlichen Aufklärung und Einwilligung.
§ 8 Ablehnung und Abbruch einer Behandlung
- Die behandelnden Fachpersonen sind berechtigt, eine Behandlung aus medizinischen oder therapeutischen Gründen abzulehnen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine sichere oder fachgerechte Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
- Dies gilt insbesondere bei bestehenden Kontraindikationen, unklaren gesundheitlichen Beschwerden oder anderen Umständen, die eine sichere Behandlung beeinträchtigen können.
- Eine Behandlung kann außerdem abgelehnt oder beendet werden, wenn die erforderliche Mitwirkung oder Einwilligung fehlt.
- Gesetzliche und berufsrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
- Die Vergütung bei einer nicht oder nur teilweise durchgeführten Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.
§ 9 Absage durch Therapeut:innen
- Sollte eine behandelnde Fachperson einen vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, werden die Patient:innen nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.
- In diesem Fall kann ein Ersatztermin angeboten werden.
- Alternativ kann nach Rücksprache und mit Zustimmung der Patient:innen eine Behandlung bei einer anderen selbstständig tätigen Fachperson angeboten werden.
- Ein Anspruch auf Behandlung durch eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.
- Bei einem durch die behandelnde Fachperson abgesagten Termin wird für die nicht erbrachte Behandlung kein Honorar verrechnet. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen rückerstattet.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Gutscheine
- Gutscheine werden von den jeweiligen selbstständig tätigen Fachpersonen eigenverantwortlich angeboten, verkauft und ausgestellt.
- Vertragspartner für den Gutscheinkauf ist die ausstellende Fachperson.
- Die Einlösung erfolgt entsprechend den beim Kauf vereinbarten Gutscheinbedingungen.
- Für die Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit und allfällige Rückerstattung gelten die individuellen Vereinbarungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
- Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 11 Hausbesuche
- Hausbesuche werden ausschließlich nach individueller Vereinbarung und entsprechend der Verfügbarkeit der jeweiligen Fachperson angeboten.
- Die Kosten für Hausbesuche sowie gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten werden vor der verbindlichen Terminvereinbarung bekannt gegeben.
- Für die Absage vereinbarter Hausbesuche gelten grundsätzlich die Regelungen gemäß § 3 dieser AGB.
- Patient:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Behandlungsort geeignete und sichere Rahmenbedingungen für die Durchführung der Behandlung bestehen.
§ 12 Haftung und Eigenverantwortung
- Die behandelnden Fachpersonen erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich und nach den jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften.
- Jede selbstständige Fachperson ist für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer eigenen Leistungen verantwortlich.
- Die Haftung für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere bei Personenschäden, bleiben uneingeschränkt bestehen.
- Patient:innen sind darüber informiert, dass ein bestimmter Behandlungserfolg nicht garantiert werden kann.
- Die fehlende Garantie eines bestimmten Behandlungserfolgs berührt nicht die Verpflichtung zur fachgerechten Behandlung.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.
- Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf einer jeweils einschlägigen rechtlichen Grundlage und zu den erforderlichen Zwecken, insbesondere zur Terminorganisation, Durchführung und Dokumentation von Behandlungen sowie zur Abrechnung.
- Die jeweils verantwortlichen Stellen und die weiteren Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Informationen der behandelnden Fachpersonen.
- Die behandelnden Fachpersonen unterliegen den jeweils geltenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.
- Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der Website von Physio Loft Vienna zu entnehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzbestimmungen.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende gesetzliche Rechte der Patient:innen bleiben unberührt.